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Was muss bei einer Rechnung beachtet werden?

Mai 02, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, Mittelstand

Was muss bei der Ausstellung einer Rechnung beachtet werden?

Rechnungsstellung Pflichtangaben Umatzsteuer Aufbewahrungsfrist

Einige nützliche Anmerkungen zu den Mindestangaben auf Rechnungen und den Folgen bei ihrem Fehlen

Probleme mit der Rechnung

Immer wieder passiert es, dass bereits ausgeglichene Rechnungen Anlass für späteren Unmut liefern. Entspricht die Rechnung nämlich nicht den gesetzlichen Vorgaben, drohen Probleme bei der steuerlichen Absetzung. Ebenso gut ist es möglich, dass der Empfänger der Rechnung ihre Richtigkeit beanstandet und er sie zurückweist. Beide Situationen können nachträglichen Zeitaufwand und Ärger verursachen, beide Situationen sind aber auch vermeidbar, wenn bei Rechnungsstellung die rechtlichen Mindestanforderungen beachtet werden.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Das Umsatzsteuergesetz regelt, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, die von einem Unternehmen ausgestellt wird. Dabei handelt es sich um folgende Pflichtangaben

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens und des Empfängers der Leistung
  • Steuernummer des Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Art, Menge und/oder Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt der Leistung
  • vereinbarte Nachlässe
  • der Steuersatz und die anfallende Steuer

Stets sollte bei Ausstellung oder Empfang einer Rechnung auf ihre Vollständigkeit geachtet werden. Fehlt eine der aufgeführten Mindestangaben auf der Rechnung, ist der Empfänger nicht verpflichtet, sie zu begleichen. Allerdings darf er sie keinesfalls selbst korrigieren oder ergänzen. Vielmehr muss er den Aussteller um Nachbesserung oder Neuausstellung bitten. Der Unternehmer, der eine unvollständige oder fehlerhafte Rechnung bei seinem Finanzamt einreicht, läuft Gefahr, dass die geltend gemachten Ausgaben steuerlich nicht anerkannt werden.

Rechung in elektronischer Form

Die Rechnung ist mittlerweile auch in elektronischer Form möglich. Sie kommt aber immer nur infrage, wenn der Vertragspartner zustimmt. Zudem muss die Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, die eine klare Zuordnung gewährleistet.

Aufbewahrungsfristen

Unternehmer sind zudem verpflichtet, Rechnungen zehn Jahre aufzubewahren. Das gilt für selbst ausgestellte wie auch für empfangene Rechnungen. Droht das Schriftbild zu verblassen, empfiehlt sich die Herstellung von entsprechenden Kopien.

Kleinbetriebsklausel

Für Kleinunternehmer gelten erleichterte Voraussetzungen bei der Rechnungsstellung, wenn bestimmte Jahresumsätze nicht erreicht werden. In diesem Fall sind sie nicht berechtigt, bei ihren Kunden Umsatzsteuer zu erheben. Aus den von diesen Kleinunternehmern ausgestellten Rechnungen muss sich daher deutlich ergeben, dass die Leistung umsatzsteuerfrei erfolgt.

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Neuerungen für Unternehmen nach der Änderung des Scoring-Verfahrens?

April 28, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, Inkasso, Mittelstand

Scoring Inkasso Forderungsmanagement Kundendaten

Einige Anmerkungen zu den praktischen Folgen bei der Übermittlung von Kundendaten an Auskunfteien nach der Änderung des Scoring-Verfahrens

Neue Bestimmungen zum Scoring

Zur Verbesserung des Datenschutzes und zur Stärkung der Rechte des von Datenspeicherung betroffenen Verbrauchers sind die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zum Scoring-Verfahren überarbeitet worden. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind am 01.04.2010 in Kraft getreten. Die Geltung des neuen Rechts hat Einfluss auf das Forderungsmanagement von Unternehmen, denn die Voraussetzungen, unter denen die Übermittlung von Kundendaten zu Anfragezwecken erfolgen kann, sind wesentlich verschärft worden.

Erhöhter Datenschutz

  • Neben einer Anfrage zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit vor Abschluss eines Vertrages konnten Unternehmen zur Absicherung gegen Forderungsausfälle und Bonitätsrisiken bislang Kundendaten an Auskunfteien wie die SCHUFA auch dann übermitteln, wenn eine Forderung fällig geworden war und keine Zahlung erfolgte. Dies wird nunmehr von dem Vorliegen erschwerter Voraussetzungen abhängig gemacht. Unternehmen müssen in Zukunft bestimmte Fristen vor einer Weiterleitung persönlicher Kundendaten beachten. Insbesondere aber sind sie verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen der Kunden größeres Gewicht einzuräumen. Das neue Recht verschafft den Verbrauchern durchsetzbare Informationsansprüche gegenüber den Unternehmen.

Die wichtigsten Änderungen

Die Forderung muss

  • rechtskräftig tituliert sein.

Vor einer Datenübermittlung muss unter der Geltung des neuen Rechts eine fällige und noch nicht beglichene Forderung von dem Unternehmen

  • zweimal schriftlich gemahnt worden sein.

Zudem darf die Übermittlung persönlicher Daten an die Auskunftei erst dann erfolgen, wenn seit der ersten Mahnung mindestens

  • vier Wochen verstrichen sind.

Über die beabsichtigte Datenübermittlung ist der Kunde rechtzeitig und unmissverständlich zu informieren, allerdings nicht vor

  • der ersten Mahnung.

Diese Anzeigepflicht soll es dem Kunden ermöglichen, mögliche Einwendungen gegen die Forderung vorzubringen. Bestreitet der Kunde den Bestand der Forderung, dürfen die Daten nicht weitergeleitet werden. In diesen Fällen ist das Unternehmen vielmehr gehalten, in eine neue Prüfung des Forderungsbestandes einzutreten.

Praktische Folgen für Unternehmen

Diese weit reichenden Gesetzesänderungen werden auf Seiten der Unternehmen Anpassungen der innerbetrieblichen Arbeitsabläufe im Mahn- und Inkassowesen erzwingen. Der gesamte Prozess des Forderungsmanagements muss auf die neuen Fristen und Vorgaben ausgerichtet werden, denn im Falle der Zuwiderhandlung gegen die zwingenden Bestimmungen drohen deutliche Geldbußen. Gerade vor diesem Hintergrund werden sich viele Unternehmen die Frage stellen, ob die Übertragung der Forderungsverwaltung auf einen spezialisierten Anwalt nicht einer kostenintensiven Umstrukturierung im Betrieb vorzuziehen ist.

Welche Folgen drohen dem Gläubiger, wenn er sich beim Forderungseinzug unerlaubter Mittel bedient?

April 16, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein

Inkasso Geldeintreibung Strafbarkeit Inkassodienste

Einige nützliche Hinweise für Gläubiger, die die Beitreibung ihrer Forderungen Inkassodiensten übertragen, die mit unlauteren Mitteln arbeiten

Ausgangslage

Immer wieder sorgt es bei Gläubigern für Unverständnis und Entrüstung, dass sie trotz einer titulierten Forderung nicht zu ihrem Geld kommen. Nach Ausschöpfung aller gesetzlichen Mittel und Möglichkeiten stellen sie fest, dass sich der Schuldner mit Hilfe allerlei Tricks und Winkelzüge seiner Zahlungspflicht stets aufs Neue zu entziehen versteht. Er überträgt seine pfändbaren Vermögensteile zugriffsfest auf nahe Angehörige, er hintertreibt die Zustellung von Pfändungsbeschlüssen durch ständigen Wohnungswechsel oder schafft sein Hab und Gut ins Ausland. Nicht wenige Gläubiger fühlen sich in dieser Situation von der Rechtsordnung im Stich gelassen und greifen zur Selbsthilfe oder schalten ein dubioses Inkassounternehmen ein, das die zügige Beitreibung der Außenstände „mit dem nötigen Nachdruck“ in Aussicht stellt.

Rechtsdurchsetzungsmonopol des Staates

Von einem solchen Schritt kann jedem Gläubiger nur auf das Dringendste abgeraten werden, denn er setzt sich damit dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aus. Das geltende Recht kennt und duldet für die Durchsetzung von Ansprüchen ausschließlich den gesetzlich festgelegten Weg. Er verpflichtet jeden Gläubiger bei der Geltendmachung seiner Forderung zur exakten Einhaltung der im Bürgerlichen Recht und im Verfahrensrecht vorgezeichneten Schritte. Zahlt der Schuldner nicht, muss der Gläubiger seine Forderung mit Hilfe des Gerichts einklagen. Er darf unter keinen Umständen das Recht in die eigenen Hände nehmen, denn das Gewalt- und das Rechtsdurchsetzungsmonopol liegen aus guten Gründen allein beim Staat und seinen Organen. Setzt sich der Gläubiger darüber hinweg, tritt er auf die Seite des Unrechts und muss mit ernsthaften Folgen rechnen.

Drohende rechtliche Konsequenzen für Gläubiger

Die typischerweise mit einem „robusten“ Inkasso durch einschlägige zwielichtige Anbieter in Zusammenhang gebrachten Erscheinungsformen reichen von Einschüchterung und massiven Bedrohungen über Beleidigung, Nötigung und Erpressung bis hin zu Körperverletzung. Dabei handelt es sich ausnahmslos um schwerwiegende Straftaten, die, auch wenn es nur bei einem Versuch bleiben sollte, regelmäßig Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen. Zeigt sich, dass der Gläubiger ein solches Inkassounternehmen beauftragt hat, wird auch gegen ihn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Erhärtet sich im Zuge der Ermittlungen der Verdacht, drohen dem Gläubiger Anklage und strafrechtliche Verurteilung.

Welchen Sinn macht für den Gläubiger der Abschluss einer Forderungsausfallversicherung?

April 16, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, Inkasso, Mittelstand

Forderungsausfall Bonitätsrisiken Ausfallversicherung

Versicherungsbedingungen

Einige Anmerkungen für Gläubiger zu Sinn und Nutzen einer Versicherung gegen den Ausfall von Forderungen gegen Schuldner

Versicherung gegen den Forderungsausfall

In Zeiten nachlassender Liquidität und Zahlungsmoral suchen immer mehr Gläubiger nach geeigneten Instrumenten, sich gegen einen möglichen Forderungsausfall effektiv zu sichern. Lediglich etwa zwei Drittel sämtlicher Außenstände werden fristgerecht bedient, und der hierdurch bedingte volkswirtschaftliche Schaden ist immens. Denn der Forderungsausfall wirkt häufig nach Art eines Dominoeffekts und bringt die betroffenen Unternehmen selbst in finanzielle Bedrängnis. Seit Ausbruch der Wirtschaftskrise hat sich zudem gezeigt, dass ein gutes Forderungsmanagement allein vielfach keine Abhilfe schaffen kann. Denn so wirksam das betriebsinterne Inkassosystem auch ausgestaltet ist, so kann es letztlich die bestehenden Zahlungsengpässe des Schuldners nicht beheben. Gläubiger gehen daher verstärkt dazu über, ihre Forderungen gegen das Risiko eines Ausfalls zu versichern.

Inanspruchnahme der Forderungsausfallversicherung

Wird eine Forderung des Gläubigers Not leidend, muss bei bestehender Ausfallversicherung der Zahlungsanspruch nicht mehr auf dem Weg des üblichen Inkassos geltend gemacht werden. Tritt der Forderungsausfall ein, kann sich der versicherte Gläubiger vielmehr unter folgenden Voraussetzungen an seine Versicherung wenden

· zweimonatige Zeitüberschreitung des vereinbarten Zahlungsziels

· Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

· schlüssige Dokumentation des gesamten zum Versicherungsfall führenden Vertragsablaufs

Anforderungen an die zu versichernde Forderung

Versicherungsschutz gegen Forderungsausfall gewähren die Versicherer nur, wenn die ausgefallene Forderung bestimmten Anforderungen genügt. Dies muss sich zum einen aus dem zwischen Gläubiger und Schuldner geschlossenen Vertrag und zum anderen aus weiteren Dokumenten über den Geschäftsverlauf ergeben. Hierzu zählen insbesondere

  • die schriftliche eindeutige Bestimmung der Leistung im Vertrag, die die Forderung begründet
  • der Nachweis über Auslieferung, Rechnungsstellung und Annahme der Leistung
  • die Aufnahme eines vereinbarten Eigentumsvorbehalts in den Vertrag

Modalitäten des Forderungsausfallversicherungsvertrages

Im Vertrag zwischen Gläubiger und Versicherer stehen zwei zentrale Regelungsgegenstände im Mittelpunkt. Dabei handelt es sich um

  • die exakte Bestimmung der Höhe der Versicherungssumme  und

  • die Festlegung einer Selbstbeteiligung

Vor Vertragsschluss nimmt der Versicherer auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen eine eigene Einschätzung des Ausfallrisikos vor und prüft zudem die Bonität des Schuldners. Verlaufen diese Erhebungen positiv, kann der Versicherungsvertrag geschlossen werden. Bei der Festlegung der Versicherungsprämien kommt es neben etwaigen vorversicherten Schäden auf die Branchenzugehörigkeit und die vertraglich vereinbarten Zahlungsziele an.

Gehaltsrechner Pfändungsrechner Umlagerechner usw.

März 24, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, IKK_Rechner / Online-Tools, Schuldner

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Schauen Sie auch die Erläuterungen an zu den Pfändungsfreigrenzen


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Ein effektives Inkasso- Psychologie spielt mit

März 19, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, IKK_Rechner / Online-Tools, Schuldner, Zwangsvollstreckung

Der psychologische Faktor eines effektiven Inkassos

Inkasso Forderungsausfall Forderungsverwaltung Rechtsdienstleistung

Einige Bemerkungen für Gläubiger, wie die Realisierung fälliger Außenstände wirksam betrieben werden kann

Ausgangslage für Gläubiger

In Zeiten einer stets nachlassenden Zahlungsmoral bleiben mehr und mehr Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen. Dieser allgemeine Trend hat durch die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise eine zusätzliche Verstärkung erfahren. Immer mehr Gläubiger sind gezwungen, ihre Forderungen gegen klamme oder zahlungsunwillige Schuldner auf die Verlustliste zu setzen, und als Folge davon ringen betroffene Gläubiger in vielen Fällen um ihr eigenes wirtschaftliches Überleben. Oftmals sind die Probleme allerdings hausgemacht, und die Zahlung bleibt aus, weil der Forderungseinzug falsch oder inkonsequent betrieben wird. Das ist nicht selten gerade dann der Fall, wenn der Gläubiger den Versuch unternimmt, das Inkasso in die eigenen Hände zu nehmen.

Ausgangslage für Schuldner

Abgesehen von den Fällen tatsächlicher finanzieller Not, verstehen es bestimmte Schuldner, die Schwächen und Lücken, die sich ihnen bei einem gläubigereigenen Forderungseinzug bieten, immer wieder zu ihrem eigenen Vorteil zu nutzen. Kaum ein notorischer Schuldner wird sich von einer Mahnung seines Gläubigers beeindrucken lassen, wenn er weiß, dass sie für ihn ohnehin folgenlos bleibt, und die durch die Mahnung begründeten Verzugskosten werden ihn nicht schrecken, wenn er sich grundsätzlich entschlossen hat, seine Schulden nicht zurückzuzahlen. Aufgrund langjähriger Erfahrung wissen solche Schuldner in der Regel zudem um die Schlupfwinkel, die die Rechtsordnung ihnen offen lässt, und sie sind zumeist mit den Verfahrensvorschriften bestens vertraut. Ein Gläubiger, der unter diesen Bedingungen mit Geduld und Entgegenkommen ein erfolgreiches Eigeninkasso oder gar einen Ausgleich mit seinem Schuldner versucht, stößt hier sehr schnell an seine Grenzen.

Beauftragung eines spezialisierten Inkassoanwalts als Alternative

Ist ein Gläubiger erst einmal in eine solche Situation geraten, wird er sich ohne professionelle Unterstützung in den seltensten Fällen aus ihr befreien können. Wirksame Abhilfe verspricht in solchen Zwangslagen in erster Linie die Einschaltung eines auf Forderungsinkasso spezialisierten Rechtanwalts. Neben Berufserfahrung und Sachkompetenz streitet für den Inkassoanwalt hauptsächlich der psychologische Faktor. Mit dem Inkassoanwalt tritt dem Schuldner ein Gegenspieler von ganz anderem Format entgegen. Als professioneller Rechtsanwender ist er einem auch noch so versierten Schuldner immer einen Schritt voraus und kann auf bestimmte Schuldnertricks flexibel und effektiv reagieren. Bei dem Schuldner führt das zu einem perspektivischen Wechsel. Anders als seinen Gläubiger nimmt er den Inkassoanwalt ernst, und wenn der Schuldner grundsätzlich leistungsfähig ist, besteht unter diesen veränderten Bedingungen begründete Aussicht auf Forderungstilgung.

Scoring-Verfahren bei der SCHUFA

März 19, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, Inkasso, Mittelstand, Zwangsvollstreckung

SCHUFA Scoring Negativeintrag Bonität

Einige Anmerkungen zu Grundlagen und Umfang des Scoring-Verfahrens bei der SCHUFA

Was bedeutet Scoring?

Der Begriff Scoring geht auf das englische „score“ (= bewerten, auswerten) zurück und bezeichnet eine wirtschaftliche Prognoseentscheidung auf der Basis zusammengetragener statistischer Einzeldaten. Im Rahmen des Scoring-Verfahrens der SCHUFA bedeutet dies, dass dem anfragenden Interessenten bestimmte über eine Person bereit gehaltene Angaben zur Verfügung gestellt werden, die es ihm ermöglichen, finanzielle Ausfallrisiken abzuschätzen. Die Grundlage für das SCHUFA-Scoring bilden deshalb wirtschaftliche Verhaltens- und Leistungsmerkmale der Person, über die Auskunft eingeholt wird. Diese statistischen Werte erlauben in ihrer Gesamtschau einen Rückschluss auf die Bonität der Person und geben dem Anfragenden damit eine verlässliche Entscheidungshilfe an die Hand.

Welche Scorewerte gibt es?

Zu unterscheiden ist zwischen dem Basisscore und dem Branchenscore. Regelmäßig kommt dabei dem Branchenscore die größere Bedeutung zu. Der Basisscore ist derjenige Wert, der einer Person zugänglich gemacht wird, die eine Eigenauskunft einholt. Er bewegt sich in einer Spannbreite zwischen 1 und 1000, und ist umso günstiger, je höher er liegt. Demgegenüber gibt der Branchenscore im Regelfall den Ausschlag für Geschäfts- oder Vertragspartner, die sich von der Bonität der betreffenden Person ein Bild machen wollen. Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, wird der Brachenscore für sieben unterschiedliche Geschäftsfelder ermittelt.

Der Branchenscore

Bei diesen sieben Branchenscores handelt es sich um Bonitätsprofile der Person auf der Basis von Verträgen und Geschäften in folgenden Bereichen

  • Hypothekenbanken
  • Versandhandel
  • Handel
  • Telekommunikation/Mobilfunk
  • Volksbanken und Sparkassen
  • sonstige Banken
  • Sonstiges („SCHUFA-Business-Line“)

Datensammlung durch die SCHUFA in der Praxis

Damit Interessenten auf die Branchenscores zugreifen können, muss die SCHUFA eine Unzahl entsprechend relevanter Daten erheben und in ihr Auskunftssystem einpflegen. Dies wird ermöglicht und erfolgt in der Praxis durch die Abgabe von Einverständniserklärungen zur Übermittlung persönlicher Daten bei Abschluss bestimmter Verträge und Geschäfte. Sei es die Beantragung eines Kredits oder Girokontos, sei es die Bestellung im Versandhandel - stets erklärt sich der Kunde in der zum Vertragsbestandteil gemachten SCHUFA-Klausel bereit, dass seine Daten der SCHUFA übermittelt werden und dass das zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei der SCHUFA gespeicherte Daten über den Kunden abgefragt werden dürfen.

Daten bei der SCHUFA

März 13, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, Mittelstand, Zwangsvollstreckung

Die bei der SCHUFA gespeicherten Daten

SCHUFA Datenspeicherung Negativeintrag Zahlungsverhalten

Einige nützliche Informationen zu Art und Umfang der bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten

Praktische Bedeutung der SCHUFA

Nach aktuellen Presseveröffentlichungen verwaltet die SCHUFA derzeit 440 Millionen Einzeldaten von 65 Millionen Bundesbürgern. Jährlich laufen mehr als 90 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit bei dem Unternehmen ein, und ohne positive SCHUFA-Auskunft wird im Regelfall weder ein Kredit bewilligt noch ist die Eröffnung eines Bankkontos möglich. Angesichts dieser immensen Bedeutung der SCHUFA für die Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben lohnt ein näherer Blick darauf, welche Daten im Einzelnen in den Archiven des Unternehmens geführt werden.

Persönliche Adress- und Kontaktdaten

Die SCHUFA speichert folgende Persönlichkeitsmerkmale

  • Name und Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht
  • derzeitige Anschrift und frühere Anschriften

Abschluss bestimmter Verträge und Geschäfte durch die Person

Es werden Daten gespeichert über den Abschluss einer Reihe für die Einschätzung der Bonität der Einzelperson erheblicher Verträge und Geschäfte.

Diese sind

  • Abschluss von Kredit- und Leasingverträgen
  • Ausgabe von Kreditkarten
  • Eröffnung von Girokonten
  • Einrichtung von Kundenkonten (insbesondere im Bereich des Versandhandels und bei Unternehmen der Telekommunikation)

Auffälligkeiten im Zahlungsverhalten der Person

Um sich ein klares Bild von der Zahlungsmoral einer Person machen zu können, kann der Auskunftssuchende bei der SCHUFA auch Daten abrufen, die Aufschluss darüber geben, ob und in welcher Weise die betreffende Person bestehende Verbindlichkeiten bedient.

Die SCHUFA speichert Daten über die gegen die jeweilige Person gerichteten Forderungen,

  • die fällig, gemahnt und nicht bestritten sind
  • die gerichtlich festgestellt worden sind

Darüber hinaus wird auch die etwaige Erledigung der Forderung festgehalten, so dass ein aussagekräftiges Profil des entsprechenden Zahlungsverhaltens entsteht.

Daten und Angaben aus öffentlichen Informationsquellen über die Person

Schließlich hält die SCHUFA auch Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und Registern bereit, die für künftige Vertragspartner oder Gläubiger interessant sind.

Dazu zählen namentlich

  • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
  • Beantragung zur Eröffnung der Privatinsolvenz
  • Eröffnung der Privatinsolvenz

Wann werden SCHUFA-Daten gelöscht

März 13, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, Schuldner

Welche bei der SCHUFA gespeicherten Daten werden wann gelöscht?

SCHUFA Negativeintrag Datenlöschung Fristen

Einige nützliche Informationen zur Dauer der bei der SCHUFA gespeicherten Daten und ihrer Löschung

Unterschiedliche Speicherfristen

Die der SCHUFA übermittelten und von ihr verwalteten Daten unterliegen unterschiedlichen Archivierungsfristen. Die Dauer der Speicherung hängt ganz von der Art der Information ab. Je aussagekräftiger diese ist, und je mehr sie über die Bonität der Person Aufschluss gibt, desto länger wird sie in den Datenbeständen der SCHUFA gehalten.

Sofortige Löschung

In folgenden Fällen werden die betreffenden Daten sofort gelöscht

  • Bürgschaften, soweit die zugrunde liegende Hauptverbindlichkeit erfüllt ist
  • Giro- und Kreditkartenkonten, soweit eine Kontoauflösung durch den Kunden erfolgt

Löschung nach zwölf Monaten

Nach zwölf Monaten werden gespeicherte Daten zu Anfragen gelöscht, die zum Beispiel die Beantragung eines Kredits, die Eröffnung eines Girokontos oder den Antrag auf Abschluss eines Mobilfunkvertrages betreffen.

Löschung nach drei Jahren

Nach Ablauf von drei Jahren sind zu löschen

  • die eingerichteten Kundenkonten im Handel und Versandhandel
  • die Angaben über Vertragsstörungen (wie Verzug und Mahnung) bei der Abwicklung von Geschäften oder Verträgen, soweit die Forderung ausgeglichen wird
  • die Einträge und Daten aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen (eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung)

Eine Löschung der Einträge aus den Schuldnerverzeichnissen ist im Übrigen auch schon dann möglich, wenn die Forderung, derentwegen der Eintrag erfolgte, zwischenzeitlich getilgt wird und das Amtsgericht den Eintrag entfernt hat. Wird der SCHUFA durch einen entsprechenden Nachweis die Löschung durch das Gericht glaubhaft gemacht, wird auch der bei ihr geführte Negativeintrag gelöscht.

Laufzeitabhängige Löschung

Keine strenge Jahresfrist besteht für die Löschung von Daten über abgeschlossene Kredite, Leasingverträge und sonstige Finanzierungsgeschäfte einer Person. Angaben hierzu bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung des Kredits beziehungsweise der Erledigung des Leasingvertrages oder sonstigen Geldgeschäfts gespeichert.

Kontrolle ist besser

Wenngleich die SCHUFA verpflichtet ist, die Daten nach Ablauf der entsprechenden Fristen zu löschen, empfiehlt sich in Zweifelsfällen eine Kontrolle der Löschung. Die SCHUFA ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, die im Wege der Eigenauskunft eingeholten Informationen zu erteilen.

Eigenauskunft bei der SCHUFA

März 10, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, Schuldner, Zwangsvollstreckung

SCHUFA Eigenauskunft Negativeintrag Scorewert

Einige nützliche Anmerkungen zu der Möglichkeit, eine Eigenauskunft über die bei der SCHUFA gespeicherten Daten einzuholen

Zweck einer Selbstauskunft

Da in einigen Branchen nahezu kein Vertrag mehr ohne SCHUFA-Auskunft abgeschlossen wird, sind die bei der SCHUFA gespeicherten Daten für sämtliche Verbraucher von großer Bedeutung. Liegen negative SCHUFA-Einträge vor, kann das im Einzelfall zum Ausschluss von der Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr in diesen Branchen führen. Deshalb kann im Vorfeld eines Vertragsschlusses für den Verbraucher ein Interesse daran bestehen, sich über seine bei der SCHUFA gespeicherten Daten mittels Selbstauskunft zu informieren. Umso mehr gilt dies für Personen, denen unter Verweis auf SCHUFA-Einträge der Abschluss eines Vertrages verweigert wird. Zudem wird die Vorlage einer Eigenauskunft aber auch vor Aufnahme bestimmter vertraglicher Beziehungen verschiedentlich verlangt (etwa Vermieter).

Recht auf Eigenauskunft

Das Recht, die bei der SCHUFA geführten eigenen Daten einsehen zu können, ist gesetzlich ebenso verbrieft wie ein entsprechender Anspruch darauf, fehlerhafte Daten zu korrigieren. Diese Rechte können jederzeit gegenüber der SCHUFA wahrgenommen werden. Zum einen kann die Selbstauskunft in einer der Geschäftsstellen der SCHUFA eingeholt werden. Dort erhält die Person allerdings nur mündlich Auskunft. Kosten fallen für die mündliche Auskunft nicht an. Eine schriftliche Auskunft lässt sich über die Webseite der SCHUFA anfordern, sie ist aber auch auf üblichem postalischem Wege möglich. Die SCHUFA stellt die Auskunft mit 7,60 Euro in Rechnung. Diese Kostenpflichtigkeit ist umstritten und hat auch schon Gerichte beschäftigt, sie entspricht aber der Praxis.

Inhalt der Selbstauskunft

Für den Grundtarif von 7,60 Euro erhält der Anfragende eine Verbraucher-Eigenauskunft. Aus ihr ergibt sich aber nicht der branchenspezifische Scorewert, und auch die Vertrags- oder Geschäftspartner der Person, die der SCHUFA die Daten übermittelt haben, ist ihr nicht zu entnehmen. Will der Verbraucher die insbesondere für ihn wesentlichen Informationen zu den einzelnen Branchenscores abrufen, ist dies ebenfalls auf schriftlichem Wege oder über das Internet gegen ein Entgelt von 10 Euro möglich.

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