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neue eidesstattliche Versicherung

März 10, 2010 Von: admin Kategorie: Allgemein, Zwangsvollstreckung

Wann sollte der Gläubiger auf Abgabe einer neuen eidesstattlichen Versicherung seines Schuldners drängen?

Zwangsvollstreckung Eidesstattliche Versicherung Gerichtsvollzieher Schuldnervermögen

Einige nützliche Informationen für Gläubiger, unter welchen Voraussetzungen sie auf eine Abgabe einer erneuten eidesstattlichen Versicherung bestehen sollten

Neue eidesstattliche Versicherung grundsätzlich nach drei Jahren

Hat der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben, kann sich der Gläubiger auf der Grundlage der offen gelegten Vermögensverhältnisse ein Bild davon machen, ob für den Zugriff im Wege der Zwangsvollstreckung nennenswerte Vermögenswerte vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, wird der Gläubiger davon absehen, den Schuldner zeitnah zur Abgabe einer weiteren eidesstattlichen Versicherung anzuhalten. Auch die Zivilprozessordnung geht von diesem Grundsatz aus und hält einen Schuldner, dessen eidesstattliche Versicherung im Schuldnerverzeichnis noch nicht gelöscht ist, zu einer nochmaligen Abgabe vor Ablauf von drei Jahren für nicht verpflichtet.

Ausnahmen von diesem Grundsatz

Allerdings stellt das Gesetz diesen Grundsatz zugleich unter Vorbehalt. Macht der Gläubiger glaubhaft, dass der Schuldner in dieser Zeit Vermögen erworben hat oder dass sich seine sonstige Einkommenssituation geändert hat, kann eine neue eidesstattliche Versicherung vom Schuldner verlangt werden. Diese wiederholte eidesstattliche Versicherung wird zudem unter erleichterten Verfahrensvoraussetzungen zugelassen und ist praktisch als deren Ergänzung aufzufassen.

Konsequenzen für Gläubiger

Für Gläubiger folgt daraus zunächst, dass sie die Einkommens- und Vermögenssituation ihres Schuldners grundsätzlich im Auge behalten sollten, um erforderlichenfalls zeitnah reagieren zu können. Zu diesem Zweck sollte der Gläubiger beizeiten über eigene effektive Maßnahmen der Forderungsbeobachtung nachdenken oder aber die Verwaltung und Überwachung seiner Außenstände einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt für Inkasso übertragen. Nicht nur die überlegene Sachkunde und die berufliche Erfahrung, sondern zumeist auch ein gut geknüpftes Netzwerk von Kontakten zu Gerichten und Vollstreckungsorganen verschafft professionellen Rechtsdienstleistern einen unschätzbaren Wissensvorsprung. Sie können im Übrigen auch am besten abschätzen, ob die Abgabe einer neuen eidesstattlichen Versicherung tatsächlich Sinn macht - etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel des Schuldners. Dieser ist zwar auch gesetzlich als Grund für eine neue eidesstattliche Versicherung vorgesehen, ob ein Vorgehen gegen den Schuldner aber wirklich Erfolg versprechend ist, steht damit noch nicht fest. Der unerfahrene Gläubiger kann in solchen Fällen rasch finanzielle Verluste erleiden, denn für die anfallenden Kosten der neu abzunehmenden eidesstattlichen Versicherung muss er zunächst in Vorlage treten.

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